
Das Unternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, d.h. es bedarf keiner vertraglichen Absprache, sondern entsteht - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - automatisch. Der Unternehmer hat: für alle vertraglichen Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht an den von ihm hergestellten...
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Unternehmerpfandrecht, das gesetzliche Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem Werkvertrag (§ 647 BGB).
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§647 BGB - Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
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Mit Unternehmerpfandrecht wird das gesetzliche Pfandrecht bezeichnet, dass gemäß § 647 BGB an vom Werkunternehmer hergestellten oder ausgebesserten Sachen entsteht und der Absicherung der Forderungen des Unternehmers dient. Beispiel: A bringt sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt des B. B repariert das Fahrzeug. Damit entsteht gemäß § 647 ...
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