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Unterlassungsanspruch

Unterlassungsanspruch Logo #42000 Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt (vorbeugende Unterlassung) oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung). ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsanspruch

Unterlassungsanspruch

Unterlassungsanspruch Logo #42090Das BGB gewährt in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Beeinträchtigungen (§§ 12, 862, 1004 BGB, Namensrecht, Besitzschutz, Eigentumsstörungen; sog. negatorischer U.). Weitere U. kennt das Gesetz u.a. im Recht der Firma und der Marken (unbefugte Benutzung), beim Urheb...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unterlassungsanspruch.htm

Unterlassungsanspruch

Unterlassungsanspruch Logo #40050Das BGB gewährt in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Beeinträchtigungen (§§ 12, 862, 1004 BGB, Namensrecht, Besitzschutz, Eigentumsstörungen; sog. negatorischer U.). Weitere U. kennt das Gesetz u.a. im Recht der Firma und der Marken (unbefugte Benutzung), beim Urheberrecht, im Bereich des unlauteren Wettbewer...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Unterlassungsanspruch.html

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Unterlassungsanspruch Logo #40051 Siehe auch / Siehe: Wettbewerbsrecht
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

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Unterlassungsanspruch Logo #42834Hat jemand gegen einen anderen einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass dieser Bestimmte Dinge (Störungen) unterlässt spricht man von einem Unterlassungsanspruch. Das BGB kennt §§ 12, 862 und 1004 (Eigentumsstörung) als ausdrücklich normierte Unterlassungsansprüche. Weitere Unterlassungsanssprüche sind in anderen Gesetzen normiert, z.B....
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unterlassungsanspruch.php

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Unterlassungsanspruch Logo #42071Das BGB gewährt in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Beeinträchtigungen (§§ 12, 862, 1004 BGB, Namensrecht, Besitzschutz, Eigentumsstörungen; sog. negatorischer Unterlassungsanspruch). Weitere Unterlassungsansprüche kennt das Gesetz u.a. im ...
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