
Unter Kostenaufhebung wird im deutschen Prozessrecht die Kostengrundentscheidung (mit dem Wortlaut „Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.“) verstanden, nach der jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst und die Gerichtskosten je zur Hälfte trägt. Diese Entscheidung ist möglich, wenn beide Parteien im Rechtsstreit teils unterl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kostenaufhebung

Sind bei einem gerichtlichen Verfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten (Anwaltskosten). Die Gerichtskosten werden geteilt. In der Praxis werden die Gerichtskosten, die vom Kläger/Antragsteller vorgeschossen wurden allerdings nicht wieder ausgezahlt. Der Kläger/Antragsteller muss diese vom Gegner fordern...
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https://www.lexexakt.de/glossar/kostenaufhebung.php
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