Unterkanzler Bedeutung

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Unterkanzler

Unterkanzler Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unterkanzler, des -s, plur. ut nom. sing der zweyte Kanzler dem Range nach, welcher dem Großkanzler untergeordnet ist, und oft auch der Vice-Kanzler genannt wird.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1154
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