Unterkammerherr Bedeutung

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Unterkammerherr

Unterkammerherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unterkammerherr, des -en, plur. die -en, der zweyte Kammerherr, welcher den Oberkammerherrn über sich hat.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1153
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