
Bei zu hohem Arbeitspensum kann jeder ständige oder nichtständige Ausschuss einen oder mehrere Unterausschüsse bilden. Diese befassen sich nur mit einem Teilgebiet dessen, wofür der Ausschuss insgesamt zuständig ist, und können ausgewählte Fragen intensiver bearbeiten. Die Mitglieder des Unterausschusses werden aus den Mitgliedern des Haupta...
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Ein Ausschuss des Nationalrates kann zur umfassenden Vorbehandlung eines ihm zugewiesenen Gegenstandes einen Unterausschuss einsetzen. Dieser tagt in der Regel vertraulich (§ 35 GOG-NR).
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