
Die Untätigkeitsklage ist eine besondere Form der Klage. Sie existiert nur in den drei Verwaltungsprozessordnungen. Sie eröffnet den Rechtsweg vor die Gerichte, obwohl das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wenn die Verwaltung über einen Widerspruch oder Einspruch ohne hinreichenden Grund in angemessener Fri...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Untätigkeitsklage

Um eine Anfechtung- oder eine Verpflichtungsklage erheben zu können, muss der aussergerichtliche Rechtsbehelf (Einspruch) erfolglos gewesen sein. Hiervon kann jedoch durch eine Sprungklage abgewichen werden. Auch eine Untätigkeitsklage ist ohne Vorverfahren möglich. Eine Untätigk...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Untätigkeitsklage, Verpflichtungsklage.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einer Untätigkeitsklage spricht man, bei einer Klage gegen eine Behörde die auf einen Antrag oder einen Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenden Zeit, längstens drei Monate, reagiert. Dabei ist die Untätigkeitsklage direkt auf den Erlaß des gewünschten oder die Anfechtung des ungewünschten Verwaltungsaktes zu richten. Eine BeschrÃ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/untaetigkeitsklage.php

Unterfall der Verpflichtungsklage.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/untaetigkeitsklage
Keine exakte Übereinkunft gefunden.