[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. Mangel an dem Vermögen sich zu entschließen habend, und darin gegründet, so wohl in einzelnen Fällen als auch überhaupt von der Fertigkeit dieses Mangels Unschlüssig seyn, sich nicht entschließen können, sich noch nicht entschlossen haben, welches letztere eige...
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Man spricht davon, dass eine Klage unschlüssig ist, wenn der tatsächliche Vortrag des Klägers nicht ausreicht um den von ihm geltenden gemachten Anspruch zu begründen.
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