
Das Unmittelbarkeitsprinzip ist eine Prozessmaxime, die besagt, dass die entscheidungsrelevanten Tatsachen möglichst unmittelbar in die Urteile der Gerichte einfließen sollen. Im deutschen Recht ist das Unmittelbarkeitsprinzip für den Zivilprozess in den {§|128|zpo|juris}, {§|309|zpo|juris} und {§|355|zpo|juris} ZPO, für den Verwaltungsproz...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarkeitsprinzip
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