
ist die besondere Gerichtsbarkeit der Universität (bzw. des Rektors) über die Universitätsmitglieder. Sie findet sich nach älteren Ansätzen zumindest zeitweise in Prag, Wien, Heidelberg, Leipzig, Rostock, Basel, Freiburg im Breisgau und Ingolstadt. Vielfach sind die besonders schweren Verbrechen ausgenommen. Endgültig abgeschafft wird die U. ...
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Universitätsgerichtsbarkeit. Der Begriff steht für die Gerichtskompetenz der Universität auf den Gebieten des Disziplinarwesens, des Zivil- und Strafrechts über ihre Mitglieder (Studenten, Professoren) und weiteren Angehörigen (Angestellte und Arbeitskräfte im Universitätsdienst, privates Dienstpers...
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