[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -este, adj. et adv. nicht geneigt. 1. Keine Neigung zu etwas haben, am häufigsten als ein Nebenwort; abgeneigt. Ungeneigt zu etwas seyn. Seine Leute bewiesen sich sehr ungeneigt, ihm zu gehorchen. 2. In engerer Bedeutung, keine Neigung, und in weiterer Bedeutung, Abneigung habend, des a...
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(Text von 1910) Abgeneigt
1). Ungeneigt
2). Ungeneigt (= ohne Neigung) ist derjenige schon, der gegen eine Person oder Sache gleichgültig ist;
abgeneigt, der einen Widerwillen gegen sie hat. Daher drückt
abgeneigt einen stärkeren Gegensatz von geneigt aus als
ungeneigt...
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