
Das Umsatzsteuergesetz (§ 18 UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Umsatzsteuervoranmeldung.htm

Das Umsatzsteuergesetz (§ 18 UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt ...
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Wenn die jährlich eingenommene Umsatzsteuer abzüglich gezahlter Vorsteuer bestimmte Grenzen überschreitet, müssen Sie als Unternehmer neben der jährlichen Umsatzsteuererklärung monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abgeben und die eingenommene Steuer bere...
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https://www.finanzen-lexikon.de/lexikon/umsatzsteuervoranmeldung.htm

Das Umsatzsteuergesetz (§ 18 UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muß als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt gezahlt werden. Der Voranmeldungszeitraum ist in ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Umsatzsteuervoranmeldung.html

Das Umsatzsteuergesetz (§ 18 UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt gezahlt werden, also in der Regel am Zehnten ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/umsatzsteuervoranmeldung/umsatzste
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