
Das Treuerhänderverfahren ist eine im Versicherungsvertragsgesetz geregelte Möglichkeit des deutschen Rechts, das einer Versicherungsgesellschaft erlaubt, Vertragsbedingungen mit ihren Kunden einseitig zu ändern. Im Treuhänderverfahren stimmt nicht der Vertragspartner (Versicherungsnehmer) zu, sondern ein von der Versicherung bestellter unabh
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Treuhänderverfahren
Keine exakte Übereinkunft gefunden.