
Treuepflicht, schuldrechtliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, z. B. Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Konkurrenzverbote einzuhalten (Wettbewerbsverbot), keine Schmiergelder anzunehmen, Störungen im Betriebsablauf zu melden, in Notf...
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Die gesetzlich verankerte Pflicht von Fondsleitung und Depotbank sowei ihrer Beauftragten, ausschliesslich die Interessen der Anleger wahrzunehmen.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und zur Unterlassung der Schädigung dieser Interessen. Besondere Ausprägungen der Treuepflicht sind das Wettbewerbsverbot, das Verbot der Annahme sog. Schmiergelder und die Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich von Betriebsgeheimnissen.
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https://www.wissen.de//lexikon/treuepflicht
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