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Totschlag Logo #42000 Totschlag steht im Rahmen der Tötungsdelikte der jeweiligen Rechtsordnung für: Siehe auch: ...
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Totschlag Logo #42000[Deutschland] - Im deutschen Strafrecht bezeichnet Totschlag die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord, noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. == (Grund-)Tatbestand == Der Tatbestand ist in {§|212|S...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag_(Deutschland)

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Totschlag Logo #42000[Österreich] - Totschlag im Sinne des österreichischen Strafrechts ist eine mit einer zwingenden Strafmilderung verbundene besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes. Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen (der Strafrahmen) sind im {§|76|StGB|RIS-B|DokNr=NOR12029618} des Strafgesetzbuchs (StGB) festgelegt...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag_(Österreich)

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Totschlag Logo #42015ist die nicht als Mord qualifizierte vorsätzliche Tötung eines Menschen, früher vielfach auch die Tötung allgemein. Sie zieht im Frühmittelalter die Verpflichtung zur Leistung von Wergeld, später eine Strafe nach sich.Kroeschell, DRG 1, 2; Riggenbach, C., Die Tötung und ihre Folgen, ZRG GA 49 (1929), 57; Dilcher, G., Mord und Totschlag, FS E...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Totschlag Logo #42134Totschlag, vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die strafschärfenden Merkmale des Mordes (§ 212 StGB); wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. War der Täter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Totschlag Logo #42173Totschlag (mhd. totslac; mlat. homicidium). Tötung in Notwehr oder im Affekt und ohne niedere Beweggründe wurde schon im FMA. von Mord unterschieden, konnte wie dieser durch Zahlung eines Wergeldes gesühnt werden. Vom 12. Jh. an galt Mord stets als todeswürdiges Verbrechen, während Totschlag in ...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Totschlag Logo #42295Totschlag , die widerrechtliche Tötung eines Menschen, welche zwar mit Vorsatz, aber nicht mit ûberlegung ausgeführt wird. Durch das Vorhandensein der Tötungsabsicht unterscheidet sich das Verbrechen von der fahrlässigen Tötung (s. d.), durch den Mangel der ûberlegung von dem Verbrechen des Mordes (s. d.). Der T. ist die im Affekt begangene ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Totschlag Logo #42175(Text von 1910) Meuchelmord 1). Mord 2). Totschlag 3). Totschlag bezeichnet eigentlich jede gewaltsame Tötung, besonders aber die unvorsätzliche, in leidenschaftlicher Erregung begangene Tötung eines Menschen; diesen letztern Begriff hat das Wort auch in der Rechtssprache. Mord ist die vorsätzlich...
Gefunden auf https://www.textlog.de/37685.html

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Totschlag Logo #42871die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die Merkmale eines Mordes (§ 212 StGB). Der Totschläger wird bestraft mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen (z. B. beim Totschlag im Affekt ) mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren (§ 213 StGB...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/totschlag
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