
Der Bundesfinanzhof (BFH) definiert den Totalgewinn als das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Der Totalgewinn ist bei der Ermittlung der Gewinnerzielungsabsicht und der damit zusammenhängenden Liebhaberei eines Unternehmens entscheidend.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Bundesfinanzhof (BFH) definiert den Totalgewinn als das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Der Totalgewinn ist bei der Ermittlung der Gewinnerzielungsabsicht und der damit zusammenhängenden Liebhaberei eines Unternehmens entscheidend.
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