[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Tonnengeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, in den Seestädten, eine Abgabe von den zur See gehenden Kaufmannsgütern, die Kosten zur Erhaltung der Baken oder Seetonnen davon zu bestreiten; das Bakengeld.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_844

Tonnengeld , eine nach dem Tonnengehalt (Tragkraft) bemessene, von Seeschiffen, insbesondere solchen fremder Flagge, beim Einlaufen in die Häfen erhobene Abgabe (s. Zuschlagszölle).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.