[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Todtenflagge, plur. die -n, in der Seefahrt, eine Flagge, welche zum Zeichen, daß eine vornehme Leiche auf dem Schiffe ist, auf die Hälfte des Mastes gesteckt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_773