
Jeder Todesfall muss dem Bürgermeister oder dem Totenbeschauer angezeigt werden. Dazu sind beim Tod in einer Krankenanstalt der Anstaltsleiter, sonst die Angehörigen oder Mitbewohner verpflichtet. Jeder Todesfall ist auch dem Standesamt zu melden. Literatur # ·W. Ogris, Personenstandsrecht, 1977 Short version in English
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