
Als Territorialstaat bezeichnet man allgemein einen Staat, der ein klar definiertes Gebiet (Territorium) umfasst. Der neuzeitliche Territorialstaat ging aus dem Personenverbandsstaat des Früh- und Hochmittelalters hervor und ist insofern das Ergebnis der Versachlichung eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses. Im Gegensatz zu den alten St...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Territorialstaat

ist der auf ein festes Gebiet (Territorium) bezogene Staat. Der T. ist ein Gegensatz zum Personenverbandsstaat. Er setzt sich seit dem 12. Jh. durch (privilegium minus, Reichstag von Gelnhausen).Kroeschell, DRG 2; Köbler DRG 111, 149; Mitteis, H., Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, Neudruck 1972; Brunner, O., Land und Herrschaft, 5. A. 1965; Der de...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

T. bezeichnet einen (Flächen-)Staat, bei dem sich der Herrschaftsanspruch der Regierenden (früher des Landesherren) über ein bestimmtes (Hoheits-)Gebiet und die dort lebende Bevölkerung erstreckt. Ggt.: Stammes- oder Personenverbandsstaat.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

im alten Dt. Reich seit dem 13. Jh. der Staat eines Fürsten, bis ins 16. Jh. meist dualistisch, da dem Landesherrn (Territorialfürsten) die Landstände gegenüberstanden u. beide oft verschiedene Landgebiete u. getrennte Verwaltungen hatten. Seit dem 16. Jh., insbes. im Zeitalter des Absolutismus, gelang es den Landesherren, die Landstände zu b....
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https://www.wissen.de//lexikon/territorialstaat
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