
Für die Regeln über die Teilnahme an Veranstaltungen muss man zwischen festgesetzten und nicht festgesetzten Veranstaltungen unterscheiden. festgesetzten Bei festgesetzten Veranstaltungen regelt sich der Zugang nach den §§ 70 ff GewO. Aus diesen folgt, dass grundsätzlich Jedermann aus dem Teilnehmerkreis der festgesetzten Veranstaltung Zugang ...
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