
im Rechtssinne sind Vergütungssätze für gewerbliche Leistungen. Die hierüber in den §§ 72 bis 80 GewO enthaltenen Vorschriften wurden 1974 aufgehoben. Sie waren schon vorher durch Vorschriften über Preisangaben weitgehend überholt. T. von praktischer Bedeutung bestehen heute vor allem noch im Bereic...
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Steuer-Taxen: Steuer-Anschläge, Wertbestimmung
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