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Taschendiebstahl

Taschendiebstahl Logo #42000 Taschendiebstahl gehört zur Straßenkriminalität und ist eine Form des Diebstahls, bei der der Täter, der Taschendieb, eine fremde bewegliche Sache, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet (z. B. Bekleidungs- oder Handtasche, Rucksack, Einkaufstüte am Körper), an sich bringt. Neben Geldbörsen gehören seit der...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Taschendiebstahl

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Taschendiebstahl Logo #42134Taschendiebstahl: Ein Zivilfahnder einer auf die Bekämpfung von Taschen- und Trickdieben... Taschendiebstahl, die Entwendung von Gegenständen aus Taschen oder Kleidungsstücken; als »einfacher Diebstahl« nach § 242 StGB bestraft.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Taschendiebstahl Logo #42871der Diebstahl aus Kleidungsstücken oder mitgeführten Taschen, meist unter Ausnützung eines Gedränges (z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln); strafbar als einfacher Diebstahl.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/taschendiebstahl
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