Nach dem Ausscheiden aus einem Mitgliedsunternehmen (BVV Versicherungsverein) oder Trägerunternehmen (BVV Versorgungskasse) besteht die Möglichkeit, die Versorgung im BVV Versicherungsverein (Pensionskasse) mit eigenen Beiträgen oder über den neuen Arbeitgeber fortzuführen. Gefunden auf https://www.bvv.de/ueber-den-bvv/glossar/
Weiterversicherung, die Beibehaltung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr vorliegen. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
freiwillige Fortsetzung der Versicherung in der privaten Krankenversicherung, wenn der ursprünglich Versicherungspflichtige versicherungsfrei wird. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/weiterversicherung