
Mit Tarifgebundenheit (= Tarifbindung) bezeichnet man die Geltung eines Tarifvertrags für einen konkreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder ein konkretes Arbeitsverhältnis. Die Tarifgebundenheit wird im Arbeitsrecht durch die Mitgliedschaft in den tarifvertragsschliessenden Verbänden begründet (siehe § 3 Abs. 1). Ein Arbeitsverhältnisv unterfäl...
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