Subalternation (neulat.), in der Logik dasjenige Verhältnis, wo eins unter dem andern enthalten ist, daher das besondere (bejahende und verneinende) Urteil im Verhältnis zum allgemeinen subalterniert, aber auch der Unterordnungsschluß Subalternationsschluß heißt. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html