[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Straßenrecht, des -es, plur. die -e, ein Recht, welches die Obrigkeit den Straßen zur Sicherheit und Bequemlichkeit der Reisenden verliehen hat.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_3_3228

Mit Straßenrecht wird der Teil des Rechts bezeichnet, der sich mit Bau, Unterhaltung und Nutzung von Straßen beschäftigt. In Hessen ist das Straßenrecht im Hessischen Straßengesetz geregelt, das unter anderem auch eine Eingriffsermächtigung bei unerlaubter Nutzung der Straße in § 17a kennt, so dass hier § 11 HSOG verdrängt wird. Gebrauch ...
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