
Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Das Strafmaß beträgt bis zu 50.000 €. Zu den Steuerordnungswiedrigkeiten gehören die leichtfertige Steuerverkürzung und die Steuerg...
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