
Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Das Strafmaß beträgt bis zu 50.000 €. Zu den Steuerordnungswidrigkeiten gehören die leichtfertige Steuerverkürzung und die Steuerge...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.