
(lat. [ F.] ) ist im römischen Recht die Gesellschaft. Die privatrechtliche s. ist im klassischen römischen Recht ein der Erbengemeinschaft nachgebildeter Konsensualkontrakt der Gesellschafter. In der frühen Neuzeit wird s. auch für die menschliche Gesellschaft insgesamt verwendet. Das römische Recht der s. wird aufgenommen, im deutschen Bürg...
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