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Steuerinländer

Steuerinländer Logo #42000 Als Steuerinländer bezeichnet man eine natürliche Person oder juristische Person, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt z. B. in Deutschland hat (bezogen auf deutsches Steuerrecht) und in Deutschland zu versteuerndes Einkommen oder Gewinne aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit hat. Dies bedeutet, dass ein Ausl
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerinländer

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Steuerinländer Logo #40086Das Steuerrecht definiert den `inländischen` (unbeschränkt steuerpflichtigen) Anleger als natürliche Person, die entweder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz im Inland hat. Wir nennen ihn `Steuerinländer`. Diese Steuerinländereigenschaft ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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