
Außenversicherung, in ortsgebundenen Versicherungszweigen die zuschlagfreie Haftungserweiterung für bewegliche Sachen außerhalb des Versicherungsortes.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

In der Hausratversicherung sind versicherte Sachen außenversichert, wenn sie sich nicht mehr als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Ausdehnung des Schutzes der Sachversicherung über den im Versicherungsschein genannten Ort hinaus, so dass die Gegenstände überall versichert sind.
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