
Der Wert, mit dem Vermögensgegenstände und Schulden gemäß steuerlichen Bilanzierungsvorschriften in die Steuerbilanz aufzunehmen sind. In der Regel ist der jeweilige Ansatz in der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz maßgeblich (Maßgeblichkeitsprinzip), soweit diesem nicht steuerliche Vorschriften entgegenstehen.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/steuerbilanzwert/steuerbilanzwert.
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