[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Stechgroschen, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, z. B. im Amte Giebichenstein bey Halle, eine Abgabe von einem Groschen, welche eine Witwe, wenn sie wieder heirathen will, der Grundobrigkeit entrichten muß, worauf sie zur Bescheinigung der entrichteten Abgabe einen Stechzette...
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Die Abfindung, die der Bräutigam zahlen musste, um das Recht des Gutsherrn am Geschlechtsverkehr mit der Braut abzulösen. Die Regeln wie auch die Bezeichnungen wichen allerdings regional voneinander ab. In manchen Gegenden, in denen der Landherr nicht darauf bestand, die Braut zu begatten, musste je...
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Stechgroschen
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