Statutarisch (lat.), was Statuten (Satzungen) zufolge gesetzmäßig ist; daher statutarische Portion, der festgesetzte Erbteil, den eine Witwe von der Verlassenschaft des Mannes erhält (s. Güterrecht der Ehegatten, S. 948). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html