
Der Standesherrliche Kreis Neuwied war ein auf der Grundlage der 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse dem Königreich Preußen zugehörender, zwischen 1816 und 1848 bestehender Kreis im Regierungsbezirk Koblenz, in dem den Fürsten zu Wied vom preußischen Staat standesherrliche Rechte zugestanden wurden. Der Standesherrliche Kreis N...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Standesherrlicher_Kreis_Neuwied
Keine exakte Übereinkunft gefunden.