
Ordentliches Gericht 1. Instanz, das die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen (durch Einzelrichter) ausübt. Vor die Bezirksgerichte gehören im streitigen Zivilverfahren: Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro, Vaterschaft, Unterhalt, Besitzstörung, Bestandsachen, Grenzstreitigkeiten und...
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Der Begriff des Bezirksgerichts wird je nach Staat unterschiedlich verwendet: == Deutschland == → Siehe auch: DDR-Justiz In der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern bestanden Bezirksgerichte als zweite Instanz für Rechtsmittel gegen Urteile und andere Entscheidungen der Kreisgerichte sowie als erste Instanz für Str...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bezirksgericht

Bezirksgericht, in der DDR seit 1952 die gerichtliche Mittelinstanz: Je ein Bezirksgericht war für einen der 15 Bezirke zuständig. Nach dem Einigungsvertrag blieben die Bezirksgerichte in den neuen Ländern zunächst bestehen, bis diese die im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Gerichte, zumeist O...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bezirksgericht, in Österreich und in einigen Kantonen der Schweiz das Gericht erster Instanz, das, ähnlich dem deutschen Amtsgericht, die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen ausübt.
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