[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stammgut, des -es, plur. die -güter. 1 Ein von dem gemeinschaftlichen Stamme oder Stammvater herrührendes Gut, es mag dasselbe von einer Beschaffenheit seyn, von welcher es wolle; Erb gut, Stockgut, welche Ausdrücke mit Stammgut oft als gleich bedeutend vorkommen. 2 Oft werden auch fre...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2169

Stammgut, im älteren deutschen Recht ein Gut des Hochadels, das nicht ohne Zustimmung der Erben veräußert werden konnte. Die Stammgüter wurden im Mannesstamm in Einzelerbfolge vererbt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

im alten deutschen Recht Liegenschaften des Familienvermögens des hohen Adels, über die nur mit Zustimmung der Agnaten verfügt werden konnte; die Erbfolge war nach dem Erstgeburtsrecht geregelt ( Primogenitur ).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/stammgut
Keine exakte Übereinkunft gefunden.