
Unter dem Namen Bienenstichfall wurde ein am 17. Mai 1984 ergangenes Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts (BAG) bekannt (Az. 2 AZR 3/83; NJW 1985, 284-285; NZA 1985, 91; DB 1984, 2702). In ihm wurde durch die höchste arbeitsgerichtliche Instanz in Deutschland entschieden, dass bei Diebstahl gegen den eigenen Arbeitgeber eine fristlose Künd...
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Mit Bienenstichfall wird der Fall einer Bäckereifachverkäuferin bezeichnet, die von einer Kollegin beim unerlaubten Verzehr eines Stücks Bienenstich aus der Bedienungstheke beobachtet wurde. Das BAG hat hier entschieden, dass dies grundsätzlich ausreichend ist, um die Anforderungen an die abstrakte Geeignetheit als Grund für eine fristlose Kü...
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