[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stammausträge, sing. inus. Austräge, d. i selbst erwählte zur Pflegung der Güte bestimmte Gerichte, so fern sie bey einem Stamme oder Geschlechte hergebracht, bey demselben von ältern Zeiten her eingeführet sind.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2156
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