
Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), wodurch ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde; dann Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze, auch im Gegensatz zum Landrecht, welches zumeist von der Landesherrschaft festgelegt wurde. Das Stadtrecht ist kein einheitlic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht

ist das besondere Recht einer Stadt. Es entsteht nach römischem Vorbild im Mittelalter am Ende des 11. Jh.s (lat. ius [ N. ]
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Stadtrecht: Ulrich Zasius: Titelblatt zum Freiburger Stadtrecht (1520) Stadtrecht, das in den Städten des Mittelalters entstandene Recht, worin das Landrecht den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der Städte angepasst war; galt zum Teil bis ins 19. Jahrhundert. Ursprünglich beruhte das S...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Stadtrecht wurde im Mittelalter ein speziell angepasstes Landrecht für größere Gemeinden (= Städte) bezeichnet. Das Stadtrecht musste vom einem Stadtherrn verliehen werden. Eigene Stadtrechte entwickelten sich seit dem 12. Jahrhundert. Die Stadtrechte variierten von Stadt zu Stadt. Allerdings entstanden durch die vollständige Übernahme de...
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https://www.lexexakt.de/glossar/stadtrecht.php

Stadtrecht (mhd. statreht, wichbilde; lat. ius civile, ius commune, ius civitatis). Als im 12. / 13. Jh. mit dem Aufblühen der Städte das Wirtschaftsleben komplexer wurde, wurden die Landesgesetzgebung und das Privilegienrecht der Stadtherrschaft (s. Handfesten, Marktrecht, Kaufmannsrecht) allmählic...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Stadtrecht (Weichbildrecht), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben ward; dann Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze. Solche Stadtrechte entstanden in Deutschland seit dem 10. Jahrh., und es wurden dadurch nicht nur Privatrechtsverhältnisse, sondern auch Gegenstände de...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Rechtsgeschichte) im Mittelalter das in den einzelnen Städten geltende Recht, das von dem Landrecht außerhalb der Stadtmauern verschieden war (Weichbildrecht). Stadtrecht war gesetztes Recht (Statutarrecht), ursprünglich vom Kaiser oder Landesherrn als Privileg, Freiheitsbrief, Handfeste verliehen, dann von...
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https://www.wissen.de//lexikon/stadtrecht-rechtsgeschichte
(Verwaltungsrecht) das für die Städte geltende Gemeinderecht.
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https://www.wissen.de//lexikon/stadtrecht-verwaltungsrecht
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