
Stadtrechtsfamilien. In Städten einer Region galt gleiches oder engverwandtes Stadtrecht, das - sofern es als vorbildlich angesehen wurde - auch in weit entfernte, meist jüngere Städte übertragen werden konnte. Das erwählte Recht wurde häufig vom rechtsuchenden Rat an dessen spezifische Bedürfnisse ...
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