[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Stadtrath, des -es, plur. die -räthe, ein Collectivum, das Raths-Collegium in einer Stadt, das Collegium derjenigen Personen, welche entweder die ganze Regierung einer Stadt, oder doch die Polizey in derselben handhaben; der Magistrat, auch der Rath schlechthin, im Schwabenspiegel die St...
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