[Deutschland] - Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung (Staatsorganisationsrecht). Zum anderen befasst es sich mit de...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrecht_(Deutschland)

ist das den Staat im allgemeinen betreffende Recht. Dabei strebt das 19. Jh. vor allem nach Verwissenschaftlichung.Kaser §§ 2 II 1, 3 II, 17 II; Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 143; Moser, J., Teutsches Staatsrecht, Teil 1ff. 1737ff., Neudruck 1968; Pütter, J., Litteratur des teutschen Staatsrechtes, Bd. 1ff. 1776ff., Neudruck 1965; Kreittmayr, ...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Staatsrecht, des -es, plur. die -e. 1. Die Rechte, d. i. Befugnisse eines Staates, etwas zu thun oder zu lassen, da es denn auch collective so wohl im Singular als Plural allein von dem ganzen Inbegriffe dieser Befugnisse gebraucht wird. 2. Die Maßregeln, nach welchen ein Staat regieret ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2003

Das S. umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Aufbau, die Organisation, die Befugnisse und Tätigkeiten des Staates und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern betreffen. Das S. (auch: Verfassungsrecht) ist Teil des Öffentlichen Rechts.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Staatsrecht, der Teil des öffentlichen Rechts, der die rechtliche Grundordnung eines Staates zum Gegenstand hat. Das Staatsrecht regelt insbesondere Organisation des Staates, Aufbau und Befugnisse der Staatsorgane und das Grundverhältnis zwischen Staat und Bürgern. Es ist weitgehend mit dem Verfassu...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Staatsrecht (Jus publicum) im weitern Sinn s. v. w. öffentliches Recht; im engern und eigentlichen und zwar im subjektiven Sinn wird damit unter Ausscheidung des Straf- und Prozeßrechts, des Kirchen- und Völkerrechts der Inbegriff der Rechte und Pflichten bezeichnet, welche durch das Staatswesen für die Regierung und für die Regierten im VerhÃ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1930) Staatsrecht s. Staat. 'Gibt es ... in der Vernunft so etwas, als sich durch das Wort Staatsrecht ausdrücken läßt, und hat dieser Begriff für Menschen, die im Antagonism ihrer Freiheit gegeneinander stehen, verbindende Kraft, mithin objektive (praktische) Realität, ohne daß auf das Wohl- oder Übelbef...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/32654.html
(im engeren Sinn) Teil des öffentlichen Rechts, umfasst das eigentliche Verfassungsrecht einschließlich der Grundrechte, wozu noch das Staatsangehörigkeitsrecht, die Grundzüge des öffentlichen Dienstrechts, das Wahlrecht u. Ä. kommen.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/staatsrecht-im-engeren-sinn
(im weiteren Sinn) das vom Staat erlassene Recht im Gegensatz zum Kirchenrecht und Völkerrecht.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/staatsrecht-im-weiteren-sinn
Keine exakte Übereinkunft gefunden.