(juristisch) Eine Sonderform der Nutzungsüberlassung auf Grundlage eines befristeten Untermietvertrags. Dabei wird ein Gebäude, eine Gebäudeeinheit oder ein Raum während der Abwesenheit des Nutzers einem Dritten gegen Zahlung eines Geldbetrages überlassen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
(überbrückende Vermietung) Eine in aller Regel kurzläufige Vermietung, die vorgenommen wird, um die Zeit zwischen dem Auszug eines Mieters und dem Abschluss eines erlösbezogen ähnlich attraktiven Mietvertrags einnahmewirksam zu überbrücken.
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