
Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Staatskirchenrecht alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden finanziellen Zuwendungen der Länder an die traditionellen Kirchen, die auf Grund historischer Gegebenheiten entstanden sind. Die Staatsleistungen werden in {Art.|138|wrv|juris} Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung
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