
<i>(StAG)</i> Das StAG (früher RuStaG) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Nach dem StAG erhält ein Mensch die deutsche Staatsbürgerschaft durch Geburt, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Das ist grundsätzlich unabhängig vom Geburtsort (§ 4 StAG), Ausnahme siehe § ...
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