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Spolienrecht

Spolienrecht Logo #42000 Das Spolienrecht (lat. ius spolii) ist die mehr oder weniger berechtigte Befugnis eines kirchlichen Oberen, den beweglichen Nachlass eines katholischen Diözesanklerikers einzuziehen. Es basiert auf dem Grundgedanken, dass ein Kleriker nach seinem Tod nicht über seine Benefizialeinkünfte verfügen oder testieren kann. In manchen Fällen wurde au...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Spolienrecht

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Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Spolienrecht Logo #42173Spolienrecht (mlat. ius spolii; v. mlat. spolium = Hausgerät). Die dt. Könige erhoben Anspruch auf den beweglichen Nachlass von Bischöfen, soweit dieser aus dem Nießbrauch von Reichskirchengut stammte. Als Begründung wurde das Eigenkirchenrecht herangezogen. Unter Kaiser Friedrich II. wurde das Spol...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Spolienrecht Logo #42295Spolienrecht (Jus spolii), das von den deutschen Kaisern ehedem in Anspruch genommene und bis auf Friedrich II. ausgeübte Recht, den Nachlaß verstorbener Bischöfe einzuziehen. Auch die Landes- und Grundherren nahmen im Mittelalter dem Nachlaß von katholischen Geistlichen gegenüber zuweilen ein S. in Anspruch, und auch von Päpsten und Bischöf...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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