
Sind im Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, geschieht dies durch Übertragung von Rentenanwartschaften. Hierüber entscheidet das Familiengericht. Die Rentenanwartschaften des Ausgleichspflichtigen werden gemindert (sog. Malus) und beim Ausgleichsberechtigten erhöht (sog. Bonus). Verstirb...
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