[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Spielerey, plur. die -en, nur in dem ersten Falle der zweyten Hauptbedeutung des Zeitwortes, eine bloß zur Belustigung oder zum Zeitvertreibe vorgenommene Handlung, ingleichen ein bloß aus dieser Ursache hervorgebrachtes Werk; ein Spielwerk.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_1_1516
Keine exakte Übereinkunft gefunden.